UFSICHTSPFLICHT
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Kindergartenpersonal und endet mit der Verabschiedung und Übernahme durch die Eltern bzw. Personen welche durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten dazu befugt sind.
ETREUUNGS,- und BILDUNGSZEITEN
Betreuungszeit von 7 Uhr bis 8 Uhr und von 12 bis 13 Uhr bzw. Nachmittagsbetreuung nach dem Bedarf von mind. 3 Kindern.
Der Betreuungsbedarf wird im Dezember und im Juni (für das neue Kindergartenjahr) erhoben.
Bildungszeit von 8 Uhr bis 12 Uhr. Es wird mit einzelnen Kindern, in Kleingruppen oder mit der gesamten Gruppe intensiv gearbeitet.
ASTELN
Sie kennen Ihr Kind selbst am besten und wissen, was es seinem Entwicklungsstand nach selbst fertigen kann. Schätzen Sie deshalb auch Arbeiten, die in Erwachsenenaugen nicht so „schön“ aussehen. Weniger ist oft mehr.
INGESCHRÄNKTER BETRIEB
findet statt, wenn eine Kindergartenpädagogin oder Kinderbetreuerin ausfällt und seitens des Landes bzw. der Gemeinde kein Ersatz gestellt werden kann.
WILLKOMMEN
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